Statement der Clubcommission
zum Cluböffnungs-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom 20.08.2021
Geimpfte und von einer Corona-Infektion genesene Personen dürfen in Berlin wieder in Clubs und Diskotheken tanzen gehen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Das in Berlin bisher noch geltende ausnahmslose Verbot gewerblicher Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen sei im Hinblick auf diesen Personenkreis unverhältnismäßig, so das Gericht. Der Regierende Bürgermeister von Berlin kündigte daraufhin am Dienstag in der Senats-Pressekonferenz an, dass der Senat beschlossen habe, nicht gegen das Gerichtsurteil in Berufung zu gehen.
Die Clubcommission begrüßt das Urteil grundsätzlich, da sich dadurch eine weitere Dynamik rund um Öffnungsszenarien von Indoor-Tanzveranstaltungen entwickelt. Allerdings besteht durch das Urteil auch das Risiko, dass bei den zu erwartenden steigenden Infektionszahlen im Herbst die Regelungen verschärft werden und damit die notwendige Planbarkeit für Veranstalter:innen weiterhin nicht gegeben sind. Indoor-Tanzveranstaltungen kommen in Berlin nach Ansicht der Clubcommission nur ohne Abstand und ohne Maskenpflicht in Frage. Auch schließt das Urteil Menschen aus, die nicht geimpft sind bzw. nicht geimpft werden können.
Der positive Verlauf des Pilotprojekts „Clubculture Reboot“, welches in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und unter Begleitung der Charité Anfang August mit 2100 Teilnehmer:innen durchgeführt wurde, zeigte auf, dass auch bei hohen Inzidenzen sichere Veranstaltungen in Innenräumen möglich sind. Sieben SARS-CoV-2 Fälle konnten vor dem Start identifiziert, kontaktiert und – sofern es sich um bis dato neuen Fälle gehandelt hat – an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Hiervon waren drei Personen “Altfälle” mit mehr als zehn Tagen zurückliegender Infektion, sowie vier neue Infektionen. Alle Nachtestungen waren negativ – eine neue Infektion mit SARS-CoV-2 konnte nicht festgestellt werden. 82% der Teilnehmer:innen waren bereits doppelt geimpft.
Die Clubcommission empfiehlt daher folgende Rahmenbedingungen zur Öffnung von Indoor-Tanzveranstaltungen:
Bei niedrigem Infektionsgeschehen:
- Einlass für Geimpfte und Genesene, sowie PCR Getestete
- keine Masken-/Abstandspflicht
- „Clubcommission PCR Test“ für 15 Euro innerhalb 4h (nach Absprache mit Berliner PCR-Laboren)
- Testnachweis via BaerCode App, Ausweiskontrolle, QR-Code Scanner am Eingang
Bei hohem Infektionsgeschehen:
- Verpflichtende PCR-Tests für alle Teilnehmer:innen
- keine Masken-/Abstandspflicht
- „Clubcommission PCR Test“ für 15 Euro innerhalb 4h (nach Absprache mit Berliner PCR-Laboren)
- Kostenfreie PCR Tests für zweifach geimpfte Personen ab 18 Jahren (ähnlich wie „Bürgertest“. Kostenpflichtige PCR Tests für Ungeimpfte erhöhen die Impfbereitschaft in der Zielgruppe. Das negative PCR-Testergebnis könnte auch für andere kulturelle Aktivitäten, sowie Bar – und Restaurantbesuche genutzt werden.)
- Testnachweis via BaerCode App, Ausweiskontrolle, QR-Code Scanner am Eingang