PRESSEMELDUNG vom 18.06.2020 – Berliner Senat bekennt sich zur Clubhauptstadt
„Clubkultur als Teil von Berlin anerkennen und stärken“
Berliner Senat bekennt sich zur Clubhauptstadt
Berliner Clubs sollen nach dem Willen des Berliner Senats der deutschen Hauptstadt besser vor Verdrängung geschützt werden. Dafür sollen sie als Kulturstätten anerkannt werden, wie aus einem Antrag der Fraktionen von SPD, Linke und Grünen hervorgeht.
Clubkultur ist ein Kulturgut, welches das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben in Berlin maßgeblich mitgestaltet. Berliner Clubs erwirtschaften für die Stadt jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe, sie sind ein attraktiver Standortfaktor und Tourismusmagnet. Clubkultur bereichert aber auch die kulturelle Landschaft Berlins weit über das Angebot einer reinen „Vergnügungskultur“ hinaus. Sie stiften Identität, sind Freiräume oder sogar Schutzräume marginalisierter Gruppen und mischen sich in die Stadtpolitik ein. Sie machen Berlin für viele Menschen mit unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen lebenswert und stehen für Vielfalt und Toleranz.
Die zu würdigen, aber auch unter Schutz zu stellen, haben die Regierungsfraktionen am 12. Juni einen Antrag eingereicht. Schützenswert seien Clubs, die „einen regelmäßigen Spielbetrieb und ein anerkanntes künstlerisches Profil aufweisen, das durch kuratiertes Programm, musikästhetischen Anspruch und ein raumgestalterisches Konzept gekennzeichnet ist“, heißt es darin. Im Land sollen neue Bauvorhaben dem Antrag zufolge Rücksicht auf Clubs nehmen und Bauherren im Zweifel selbst für Lärmschutz sorgen. „Neben den aktuellen Coronabeschränkungen sehen sich diese Clubs aufgrund von Nutzungskonkurrenz zunehmend in ihrer Existenz bedroht“, heißt es in dem Papier. Besonders die steigenden Gewerbemieten und Verdrängung durch heranrückende Wohnbebauung seien ein Problem. Die Fraktionen sprachen sich außerdem für die Verstärkung des Lärmschutzfonds des Landes aus und weisen hier zudem auf die internationale Strahlkraft des Programms hin. Der Verband der Clubszene und das „parlamentarische Forum für Clubkultur und Nachtleben“, ein Zusammenschluss von Abgeordneten der fünf Bundestagsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE, FDP und CDU werben schon länger auf Bundesebene dafür, Clubs baurechtlich als Anlagen kultureller Zwecke statt als Vergnügungsstätten einzuordnen.
Pamela Schobeß, 1. Vorsitzende der Clubcommission Berlin e.V. begrüßt den Antrag: „Wir freuen uns sehr über die Bestätigung von Clubkultur, die die Stadt Berlin so maßgeblich geprägt und bunt gemacht hat. Wir kuratieren unsere Programme genauso wie Opernhäuser oder Theater und sind daher ebenso Kulturbetriebe. Verdichtung, heranrückende Wohnbebauung und Immobilienspekulation sind ein Damoklesschwert, dass wir Clubbetreiber*innen meist nicht aus eigener Kraft abwenden können. Mit dem klar definierten Auftrag, Clubs zukünftig als Anlagen kultureller Zwecke in der Stadtplanung zu betrachten sowie das Agent-of-Change-Prinzip anzuwenden, setzt der Senat ein deutliches Zeichen im Kampf gegen Verdrängung unserer Spielstätten. Ganz besonders freuen wir uns auch über die geplante Bundesratsinitiative, bei der sich Berlin für eine Reform der Baunutzungsverordnung und für die Anerkennung von Clubs auf Bundesebene einsetzen wird.“