Clubs im Berliner Sommer 2020 – Wiederbelebung der Club-Außenflächen
Berlin. Nach acht Wochen der intensiven und erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie begrüßt die Clubcommission Berlin die schrittweise Lockerung der Begegnungsverbote. Wegen der räumlichen Situation wird es bis zu einer Wiedereröffnung von Musikspielstätten wohl noch einige Zeit dauern.
Die wirtschaftlichen Folgen der generellen Schließung sind sehr bedrohlich. Nur dank Kurzarbeit Null, dem bereits durchgeführten Soforthilfeprogramm II für Betriebe bis zu 10 Mitarbeitenden und dem in Kürze beginnenden Soforthilfeprogramm IV, können Berliner Musikspielstätten momentan überleben.
Nach dem Vorbild anderer Städte, wie beispielsweise Vilnius, fordert die Clubcommission auch für Berlin eine generelle Öffnung der Freiflächen bis 24:00 Uhr. Das Musikprogramm soll allerdings bereits um 22:00 Uhr beendet werden.
Diese bis 15. Oktober befristete Ausnahme soll es den bedrohten Clubs ermöglichen, wenigstens auf Teilflächen unter Beachtung aller Hygieneregeln den Sommer über einen Open Air Betrieb für die kulturhungrigen Gäste anzubieten.
Die Clubcommission schlägt daher folgende Regelungen vor:
- Einlass nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
- Zugang erfolgt über ein personalisiertes Online Ticketsystem.
- Bei eventuellen Warteschlangen wird ebenfalls auf 1,5 m Abstand geachtet.
- Ebenso wird in geeigneter Weise auf das Abstandsgebot für Personen geachtet, die
- nicht in einem Haushalt leben.
- Bei Betreten müssen alle Personen sich gründlich die Hände waschen
Das Betreten und Verlassen wird jeweils gescannt, damit eine Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter für 30 Tage möglich bleibt. - Das gesamte Personal arbeitet mit Mund-Nasen-Bedeckung
- Für das Booking werden in erster Linie in Berlin lebende Künstler*innen bevorzugt
Betreiber*innen von Musikspielstätten, die nicht über geeignete Flächen verfügen, sollten daher bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern im vereinfachten Verfahren Sondernutzungsgenehmigungen für geeignete Straßen bzw. Plätze erhalten.
Eventuell erforderliche Genehmigungs- und Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Freiflächen und Schankgärten sollten im Hinblick auf die angespannte wirtschaftliche Lage für Musikspielstätten nicht erhoben werden. Diese Regelung soll in die nächste Änderungsverordnung zur EindämmungsVO eingefügt werden und ab Mitte Mai in Kraft treten. Damit blieben den Verwaltungen zeitaufwändige Einzelprüfungen erspart.
Mit ca. 9.000 Mitarbeiter*innen bei Clubs und Veranstaltern in Berlin erwirtschaftete die Berliner Clubszene in den vergangenen Jahren jeweils 1,48 Mrd € zusätzlichen Umsatz für die Berliner Wirtschaft.
„Es muss davon ausgegangen werden, dass die Kulturbetriebe auf diese Art nicht wirtschaftlich werden arbeiten können. Aber mit der Umsetzung dieser Maßnahmen könnten einige Clubs zumindest in kleinem Rahmen ihrer gesellschaftlich relevanten Rolle nachkommen und den Menschen sowohl das von Ihnen gewünschte Kulturprogramm als auch einen Teil Ihres sozialen Umfelds wieder anbieten.“, erklärt Lutz Leichsenring, Mitglied im Vorstand der Clubcommission.