Schallschutzfonds
Der Schallschutzfonds für Berliner Clubs
Seit November 2018 ist die Clubcommission Berlin vom Berliner Wirtschaftssenat damit beauftragt worden, das Maßnahmenprogramm zur Verbesserung des Schallschutzes in Berliner Clubs und Musikspielstätten durchzuführen. Eine Million Euro stehen dafür zu Verfügung, die sich in den vergangenen Jahren immer weiter zuspitzende Konfliktlage an vielen Clubstandorten ein gutes Stück zu entschärfen. Clubs, die noch mindestens zwei Jahre Vertragslaufzeit besitzen, ein kuratiertes Programm mit einem bestimmten Anteil an Livemusic (auch elektronische Liveacts natürlich) vorweisen können und deren Kapazität nicht über 1.500 Gästen liegt haben gute Chancen, von den Fördergeldern zu profitieren. Voraussetzung dafür ist u.a. eine bereits bestehende oder absehbare Konfliktlage. Gefördert werden 80-90 Prozent der Gesamtkosten, allerdings nur bis zu einer Höhe von 50.000 Euro – in Ausnahmefällen auch bis zu 100.000 Euro.
Das Antragsverfahren ist mehrstufig aufgebaut und sollte Euch nicht abschrecken, auch wenn ihr keine Profis im schallschutzgerechtem Ausbau seid. Wir beraten Euch in allen Fragen und haben mit Akustikbüro K5 einen exzellenten Partner an Board, dessen Gutachten jedem förderfähigen Antragsteller ein kostenfreies Fachgutachten über die geplante Maßnahme erstellt. Dann müssen Preise und Angebote recherchiert werden, um die tatsächlich benötigte Fördersumme zu ermitteln. Am Ende entscheidet eine unabhängige Jury über die Machbarkeit und Reihenfolge der Maßnahmen – etwa anhand der Dringlichkeit oder Intensität der Konfliktlage.
Das war der Jahresauftakt der Clubcommission 2020
Gemeinsam mit politischen Vertreter*innen haben wir am Donnerstag beim Jahresauftakt der Clubcommission 2020 im Festsaal Kreuzberg über bezahlbare Kulturräume,... more »