„Resist to Exist“ – Bürgermeister verweigert Anmeldung als Spezialmarkt mit volksfestartigem Charakter
Pressemitteilung
Aufgrund der rechtlichen Unsicherheit und der dadurch bedingten zeitlichen Verzögerung durch das Eilverfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wurde das „Resist to Exist“ bei den dafür zuständigen Behörden als Spezialmarkt mit volksfestartigem Charakter durch die bdL KG angemeldet. Dadurch entfällt die Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde bei den umstrittenen Themen, welche aus der kostenpflichtigen Ordnungsverfügung gegen den ursprünglichen Trägerverein alternati e.V. hervorgehen. Neben den üblichen Verkaufsständen und den Konzerten sind darüber hinaus diverse Schaustellerbetriebe bei uns eingestiegen, die damit zur Unterhaltung der Gäste beitragen werden.
Der Bürgermeister (CDU) der Stadt Kremmen lehnte die Festsetzung als Spezialmarkt mit volksfestartigem Charakter allerding mit der Begründung ab, dass es sich bei der Veranstaltung nicht um ein Volksfest handle. Daraufhin legte Wolfgang Kunwald, Gesellschafter der bdL KG und technischer Leiter des Spezialmarkts einen Verpflichtungswiderspruch ein. Er selbst dazu: „Wir haben kein Volksfest, sondern einen Spezialmarkt angemeldet. Jetzt muss der Landkreis klären, ob wir ein Spezialmarkt sind. Schausteller und schaustellerähnliche Unternehmen sowie Verkaufsstände sind auf jeden Fall vorhanden.“
Währenddessen wartet der bisherige Trägerverein des Festivals „Resist to Exist“ namens alternati e.V. weiterhin auf einen Termin beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. So hatte das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag des Vereins angenommen und mitgeteilt ein Verfahren zu eröffnen.
Jule Winter, Mitglied der Orga-Crew, dazu: „Aktuell fährt das ‚Resist to Exist‘ zweigeleisig. Wir erwarten vor dem Oberverwaltungsgericht als Verein Recht zu bekommen. Schließlich ist ein Bebauungsplan vollkommen überflüssig, da wir nichts dauerhaft oder wiederkehrend mit dem Erdboden verbundenes, errichten. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts wäre ein Präzedenzfall in Brandenburg und würde das Festival auch die nächsten Jahre sichern. Gleichzeitig läuft die Anmeldung des Spezialmarkts mit volksfestartigem Charakter durch die bdL KG, welche uns, wenn alles klappt, mit der Durchführung beauftragt. Trotz eines kommerziellen Unternehmens, wird der Großteil des Spezialmarks von der Szene für die Szene gemacht. Sozusagen ‚Spezialmarkt to Exist‘.“
Hintergrund: Nachdem das selbstorganisierte und bisher unkommerzielle Punkrock-Festival „Resist to Exist“ bereits dreimal in Kremmen (Landkreis OHV) stattfinden konnte, erhielt der Trägerverein alternati e.V. eine kostenpflichtige Ordnungsverfügung der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel. Die kostenpflichtige Ordnungsverfügung für das Gelände am Oranienburger Weg (16766 Kremmen) stellt die Nutzung der landwirtschaftlichen Bauten, das Ausweisen von Zeltflächen und das Errichten von Zelten zum Zwecke der Übernachtung, das Errichten von Verkaufsständen sowie das Einfrieden des Geländes mittels Bauzäunen unter Strafe. Defacto wäre damit die Durchführung des seit 2016 in Kremmen stattfindenden jungendkulturellen Events nicht mehr möglich gewesen. Die Veranstalter*innen strengten ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam an, welches nach einem durch die Behörde abgelehnten Kompromissvorschlag die Ordnungsverfügung für formal rechtmäßig erklärte. Das vom Verein angestrengte Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg soll nun Klarheit über die Rechtmäßigkeit des Inhalts der Ordnungsverfügung bringen.