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Open Call: Campus Kippe

Campus Kippe sind 5000qm in Lichtenberg in der Zobtener Straße 70. 

In den nächsten fünf Jahren entsteht hier in Zusammenarbeit der Eine für Alle e.G., dem Clubcommission Berlin e.V. und dem Schlesischen 27 e.V. ein Versuchsfeld der urbanen Praxis. 

Wir sind gerade mitten im infrastrukturellen Aufbau und kümmern uns um Strom und Wasser. Dazu wird in Kooperation mit Raumlabor eine Containerstruktur entstehen, welche Räumlichkeiten und Werkstätten bietet, die gemeinschaftlich genutzt werden können.

Von Mai – September ist die Schlesische 27 Jugendwerkstatt vor Ort und erschließt im Projekt „Platz*Da!“ mit Jugendlichen den Raum.

Wir wollen euch auf dem Laufenden halten und die Möglichkeit geben mitzumachen!

Der Open Call richtet sich an Initiativen, Gruppen, Künstler:innen und Veranstalter:innen aber auch Einzelpersonen aus der Nachbarschaft, die Platzbedarf haben und eigene Vorhaben umsetzen möchten. 

Werde Teil vom Campus Kippe: Hier geht es zum Formular.

Begehungen sind möglich zu folgenden Terminen: 

Samstag, 18.03., 15 Uhr
Freitag, 24.03., 15 Uhr
Donnerstag, 6.04., 15 Uhr


WRITE US IF YOU NEED TRANSLATION! 

ak@clubcommission.de
Telefonische Beratung ist Di – Fr von 10 – 17 Uhr möglich unter: 
0176 / 34 94 52 74

TAG DER CLUBKULTUR 2022

– Bewerbungen vom 1.-15. August möglich –

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Der TAG DER CLUBKULTUR wurde auf Initiative der Clubcommission, der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie dem Musicboard ins Leben gerufen und wird auch in diesem Jahr 2022 die Vielfalt der Berliner Clubkultur und das besondere Engagement der Berliner Szene würdigen.Ein damit verbundener Preis wird insgesamt 40 Clubs und Kollektive der Stadt mit je 10.000 Euro auszeichnen. Dieser bietet den Bewerber:innen Gelegenheit, ihren Beitrag zur Berliner Clubkultur zu reflektieren und die Clubkultur von morgen mitzugestalten.

Auf den Preis können sich alle Berliner Clubs und Kollektive bewerben. Erstmals findet der TAG DER CLUBKULTUR nicht nur am 3. Oktober, sondern eine ganze Woche lang statt. Bis zum 9. Oktober präsentieren die ausgezeichneten Clubs und Kollektive in rund 40 Veranstaltungen die Bandbreite und Vielfalt ihrer Clubkultur. Zudem etabliert sich dieses Jahr der TAG DER CLUBKULTUR als Kulturpreis für die Berliner Clubszene und soll von nun an jedes Jahr Berliner Clubs und Kollektive fördern.

Um progressive Räume der Clubkultur von morgen noch möglich zu machen, müssen wir einen Blick zurück zu den Ursprüngen werfen. Deshalb steht der TAG DER CLUBKULTUR in diesem Jahr unter dem Motto GROWING ROOTS – SHAPING SPACES und fokussiert damit die Ursprünge der Clubkultur und die Bedeutung von (Frei-)Räumen.

Alle Kriterien und Details zur Bewerbung finden sich in der Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen. Eure Bewerbung könnt ihr spätestens bis zum 15. August 2022, 24:00 Uhr über das Online-Formular unter www.tagderclubkultur.berlineinreichen. Nachreichungen können aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zugelassen werden.

Bewerbungen sind vom 1. – 15. August 2022 über tagderclubkultur.berlin möglich. Hier findet ihr ebenfalls die gesamte Ausschreibung und die Teilnahmebedingungen zum Herunterladen. 

Über die auszuzeichnenden Clubs entscheidet ein unabhängiges, fünfköpfiges Kuratorium, das vielfältige Perspektiven der Berliner Clubszene repräsentiert. Es besteht in diesem Jahr aus Christine Kakaire, Lilia van Beukering, Nico Adomako, Prince Emrah und Cinthie. Genauere Infos zu den Kurator:innen findet ihr hier.


INFOS FÜR BEWERBER:INNEN FÜR DEN TAG DER CLUBKULTUR 2022

Das Team der Clubcommission steht euch ab sofort gerne für Rückfragen zum TAG DER CLUBKULTUR und dem Bewerbungsprozess für den damit verbundenen Preis der Clubkultur unter zur Verfügung: info@tagderclubkultur.berlin

TERMINE

1. August
 Beginn der Bewerbungsphase
15. August Ende der Bewerbungsphase
Mitte September Preisverleihung
3. – 9. Oktober TAG DER CLUBKULTUR

Folgt uns auch auf Facebook und Instagram!

Club Culture United – Stand Up For Ukraine

While in Berlin on March 4 the clubs can reopen, Ukraine is in an almost unthinkable state of emergency. The war of aggression begun by Putin on February 24 has already cost countless lives and forced about half a million people to flee. Berlin’s club culture, closely intertwined with Kyiv’s, is launching a solidarity campaign for Ukraine as part of the reopening of Berlin clubs.

For much of the past two years, Berlin’s clubs have been closed, creating a financial burden for the independent Berlin club culture. Operators, promoters, staff and audiences have been anxiously waiting for clubs‘ reopening. That day is just ahead. But while preparations for clubs’ reopening take place in Berlin, Vladimir Putin has launched a war of aggression against Ukraine.

The Clubcommission, the Berlin clubs and organizers condemn the Russian attack on Ukraine. We mourn with all those who have lost friends and family, who fear for their lives or are fleeing. The violence in Ukraine is unacceptable and must be stopped immediately.

Kyiv’s club scene is closely connected to Berlin’s. As Berlin’s clubs reopen, the Clubcommission has launched a campaign as a sign of solidarity, in cooperation with its members, activists, and the club scene in Kyiv. Under the slogan „Club Culture United – Stand Up For Ukraine“ the Clubcommission calls upon Berlin clubs, club cultural actors, music venues, bars, collectives, labels, and DJs to show solidarity with Ukraine and to donate during these opening weekends. International cooperations are already planned.

Each participating organization determines the model of their fundraising campaign. Some clubs plan to donate part of the proceeds from admission fees. The public is also invited to participate in the campaign themselves—for example, by donating the amount of an entrance fee if attending events via guest list. Participants decide which initiative for Ukraine their funds will support. The Clubcommission refers to recommendations from the Ukrainian activist initiative, Vitsche. An overview of the growing list of solidarity campaign participants can be found on the Clubcommission website.

Lutz Leichsenring, press spokesman for Clubcommission.
„Clubs are places for solidarity and political activism. Artists and cultural venues in Ukraine are in a very precarious and life-threatening situation. Even amidst the serious challenges Berlin clubs face after these two years of the pandemic, it is a given that Berlin clubs organize support for Ukraine now.“

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Current list of supporters:

ÆDEN
BeatBetont
Birgit & Bier
Bock
Cream π
Das Techno Team
Deep Tales
Die schöne Party
Eclectique Berlin
Else
Femquency collective
Finster/ collective
Fitzroy
Frannz Club
Funkloch Bar
Gegen
Gretchen
HOLE⁴⁴
Humanoid Berlin
Huxley’s Neue Welt
Innervisions
INSOMNIA
Intra
Klunkerkranich
Metropol Berlin
Mit Dir Festival
Panda Platforma
Panke
Planet Pleasure
Playful Magazine
Poison Bar
Quasimodo
Rasa.Berlin
Ravemore Berlin
Rave the Planet
Rebellion der Träumer
Ritter Butzke
Renate
Sachsentrance
Same Bitches
Schokoladen
Schwuz
SO36
SønDER
Süss.War Gestern
Void Club
Waschhaus Potsdam
Watergate
Whole Festival
Zur Klappe


AGBs für Clubculture Reboot

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen für den Verkauf von Eintrittskarten für die Veranstaltung „Clubculture Reboot“ der Clubcommission Berlin vom 6. bis 8. August 2021 in den Berliner Clubs Crack Bellmer, Festsaal Kreuzberg, Kitkat, Metropol, Salon zur Wilden Renate und SO36 sowie die Durchführung dieser Veranstaltung.

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitende Hinweise zum Pilotprojekt

II. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen („COVID-19-Bedingungen“)

III. Ergänzende Datenschutzbestimmungen („COVID-19-Datenschutzbestimmungen“)

IV.  Einwilligung zur Weitergabe personenbezogener Daten

I. Einleitende Hinweise zum Pilotprojekt

Die Clubcommission Berlin | Verband der Berliner Club-, Party- und Kulturereignisveranstalter e.V., Brückenstr. 1, 10179 Berlin („CC“) wird mit Genehmigung der Berliner Senatsverwaltung auf der Grundlage der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutznahmeverordnung (Stand 20. Juli 2021) in der Zeit vom 6. August 2021 ab 22 Uhr bis 8. August 2021 um 12 Uhr insgesamt sechs Clubveranstaltungen in den Berliner Spielstätten

» Crack Bellmer, Revaler Str. 99, 10245 Berlin,

» Festsaal Kreuzberg, Am Flutgraben 2, 12435 Berlin,

» Kitkat, Köpenicker Str. 76 – Eingang Ecke Brückenstr. 10179 Berlin,

» Metropol, Nollendorfplatz 5, 10777 Berlin,

» Salon zur Wilden Renate Alt-Stralau 70, 10245 Berlin und

» SO36, Oranienstr. 190, 10999 Berlin,

(„durchführende Clubs“) während der laufenden SARS-CoV-2 Pandemie („Corona-Pandemie“) als Pilotprojekt veranstalten („Veranstaltung“). Bei diesem Pilotprojekt soll der Gesundheits- und Infektionsschutz für alle Beteiligten, insbesondere die Besucher*innen der Veranstaltung sowie das Personal der durchführenden Clubs, durch eine einheitliche PCR-Teststrategie nebst Nachverfolgung und wissenschaftlicher Begleitung nach einem hohen Standard gewährleistet werden.

II. Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Eintrittskarten für das Pilotprojekt verkauft die TixforGigs Fluffy Clouds GmbH & Co. KG, Käthe-Kollwitz-Straße 60, 04109 Leipzig („TixforGigs“) im Namen und auf Rechnung von CC. Diese Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („COVID-19-Bedingungen“) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TixforGigs (abrufbar hier, „Allgemeine Geschäftsbedingungen von TixforGigs“), soweit diese auf den Kauf der Eintrittskarten Anwendung finden. Bei Widersprüchen gehen diese COVID-19-Bedingungen vor.

2. Kartenverkauf

Eintrittskarten können ausschließlich online über die Internetseite von TixforGigs gekauft werden. Eintrittskarten, die von Dritten zum Kauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht. Der Kaufvertrag wird unter der auflösenden Bedingung eines negativen SARS-CoV-2-PCR-Testergebnisses geschlossen; die Eintrittskarte wird erst nach Rückmeldung eines negativen SARS-CoV-2-PCR-Testergebnisses ausgestellt (zu den Testmodalitäten siehe Ziffer 6 dieser COVID-19-Bedingungen).

3. Mobile Eintrittskarte

Eintrittskarten werden ausschließlich als ausdruckbares PDF oder Mobile Tickets ausgestellt. Ein postalischer Versand oder eine Abholung sind nicht möglich.

4. Kein Widerrufsrecht

Käufer*innen haben nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Denn Gegenstand des zwischen den Käufer*innen und CC abgeschlossenen Kaufvertrages ist eine Dienstleistung aus dem Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird. Auf diese finden die gesetzlichen Widerrufsregeln im Fernabsatz keine Anwendung. Dies bedeutet, dass die Bestellung von Eintrittskarten nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TixforGigs und dieser COVID-19-Bedingungen mit Annahme der Bestellung durch TixforGigs im Namen von CC bindend ist. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein/e Inhaber*in einer auszustellenden Eintrittskarte keine Testung hat durchführen lassen und dies zu vertreten hat. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt nicht.

5. Harte Personalisierung, keine Weitergabe der Eintrittskarten

Beim Erwerb der Eintrittskarten werden u.a. zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts und zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Kontaktdaten eines jeden/r Inhabers/in einer Eintrittskarte erfasst (sog. harte Personalisierung). Auf jeder Eintrittskarte sind Vorname und Nachname des/der Inhabers/in einer Eintrittskarte vermerkt. Der/die Käufer*in gibt die Kontaktdaten des/der Dritten an, für die er/sie Karten kauft; er/sie wird Kontaktdaten von Dritten nur dann angeben, wenn diese der Angabe zugestimmt haben. Es ist untersagt, Eintrittskarten zu veräußern oder weiterzugeben.

Wenn der/die Käufer*in Eintrittskarten (auch) für Dritte erwirbt, hat der/die Käufer*in die Dritten auf die Geltung und den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TixforGigs sowie dieser COVID-19-Bedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an CC und TixforGigs ausdrücklich hinzuweisen, wobei der/die Dritte, für den/die der/die Käufer*in die Eintrittskarte kauft, sich durch die Teilnahme an der Testung nach Ziffer 7 dieser COVID-19-Bedingungen mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TixforGigs und dieser COVID-19-Bedingungen einverstanden erklärt.

Das Risiko, dass der/die Käufer*in bzw. Inhaber*in einer Eintrittskarte die Veranstaltung aus von den CC nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht wahrnehmen kann, trägt der/die Käufer*in bzw. Inhaber*in dieser Eintrittskarte.

6. Testung vor und Einlass zur Veranstaltung

6.1 Testung am 6. August 2021

Alle Personen, welche die Veranstaltung besuchen möchten, müssen am ersten Tag der Veranstaltung, dem 6. August 2021, einen SARS-CoV-2-PCR-Test durchlaufen. Dies gilt auch für bereits Geimpfte oder Genesene einer SARS-CoV-2-Erkrankung.

Es ist nur eine einheitliche Möglichkeit hierfür zugelassen:

Die Testung erfolgt an einer von drei speziell für diese Veranstaltung eingerichteten Teststationen in Berlin („Projekt-Teststationen“). Die Projekt-Teststationen werden von einer rechtlich selbstständigen Dritten, der Think.Health Hygiene Solutions GmbH, Humboldtinsel 9, 13507 Berlin, betrieben („Think.Health“).

Die Testungen werden ausschließlich am 6. August 2021 zwischen 14.00 und 20.00 Uhr angeboten. Die Auswahl der Projekt-Teststation und des Testzeitpunktes erfolgt verbindlich im Rahmen der Bestellung von Eintrittskarten. Die Probenentnahme für die SARS-CoV-2-PCR-Testung erfolgt durch medizinisch geschultes Fachpersonal. Alle Befunde werden ärztlich validiert.

Nur mit einem Befund einer der Projekt-Teststationen, die ein negatives SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis ausweisen, ist der Zugang zur Veranstaltung möglich. Befunde von anderen Teststationen oder Laboren oder andere Testergebnisse (wie z.B. Antigen-/Laientests) werden nicht akzeptiert.

Think.Health übermittelt den Befund an TixforGigs. Der Befund ist mit Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum personalisiert. Bei einem negativen SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis stellt TixforGigs im Namen von CC eine Eintrittskarte für die Veranstaltung aus. Bei der Einlasskontrolle wird der Nachweis des negativen SARS-CoV-2-PCR-Testergebnisses durch die Vorlage einer ausgestellten Eintrittskarte erbracht.

6.2 Bedingungen für den Einlass zur Veranstaltung

Inhaber*innen einer Eintrittskarte werden zur Veranstaltung nur eingelassen, wenn sie bei der Einlasskontrolle folgende Dokumente (kumulativ) vorweisen können:

» personalisierte Eintrittskarte und

» Personalausweis mit Lichtbild.

Der Einlass zur Veranstaltung wird grundsätzlich verweigert, wenn (i) der/die auf der Eintrittskarte vermerkte Inhaber*in nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis ist und/oder (ii) nicht alle zwei Dokumente vorgezeigt werden.

Darüber hinaus sind Inhaber*innen einer Eintrittskarte zum Besuch der Veranstaltung nur berechtigt, wenn sie (i) keine vom Robert Koch-Institut genannten COVID-19-Symptome aufweisen (also nicht an unspezifischen Allgemeinsymptomen, wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall, oder an akuten respiratorischen Symptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen erkrankt sind) und (ii) nicht aus anderen rechtlichen Gründen daran gehindert sind, z.B. weil für sie eine Quarantäne-Pflicht besteht. Ansonsten sind Inhaber*innen einer Eintrittskarten verpflichtet, der Veranstaltung fern zu bleiben.

Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Informationen, z.B. kürzlicher Aufenthalt des/der Inhabers/in einer Eintrittskarte in einem Risikogebiet der Corona-Pandemie, für den Zutritt zur Veranstaltung verlangt werden, ist diese/r Inhaber*in einer Eintrittskarte verpflichtet, CC diese Informationen auf Anforderung im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unverzüglich mitzuteilen. Wenn diese/r Inhaber*in einer Eintrittskarte die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann CC, auch vertreten der durchführenden Clubs, den Zutritt zur Veranstaltung verweigern. In diesem Fall können der/die Käufer*in und CC vom Vertrag über die betroffene Eintrittskarte für die Veranstaltung zurücktreten. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt an den/die Käufer*in per Überweisung.

6.3 Hopping

Beim Einlass zur Veranstaltung in dem bei der Buchung gewählten durchführenden Club erhält der/die Inhaber*in einer Eintrittskarte ein Armband, das er/sie während der Dauer der Veranstaltung anzulegen verpflichtet ist.

Das getragene Armband berechtigt den/die Inhaber*in einer Eintrittskarte, während der Veranstaltung auch die weiteren durchführenden Clubs aufzusuchen, sofern dort noch gemäß der personellen Auslastung Kapazitäten vorhanden sind.

7. Nichterscheinen zur Veranstaltung und Isolierung bei positivem SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis

Im Falle eines positiven SARS-CoV-2-PCR-Testergebnisses ist der/die Getestete verpflichtet, (i) nicht bei der Veranstaltung zu erscheinen und (ii) sich umgehend zu isolieren.

Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt an den/die Käufer*in per Überweisung.

Ob und welche Maßnahmen Think.Health ergreift, liegt in der Verantwortung von Think.Health. Think.Health wird bei positiven SARS-CoV-2-PCR-Testergebnissen einen Befund erstellen und das Gesundheitsamt nach Infektionsschutzgesetz informieren. Hierzu wird Think.Health die erforderlichen Kontaktdaten des/der Getesteten von TixforGigs erhalten und diese an das Gesundheitsamt übermitteln.

8. Schutz- und Hygienekonzept

Da wegen der Testung nach Ziffer 7 dieser COVID-19-Bedingungen eine temporäre SARS-CoV-2-freie Kohorte entsteht, wird für die Dauer der Veranstaltung im Veranstaltungsort von einem zusätzlichen Schutz- und Hygienekonzept abgesehen. Die Inhaber*innen einer Eintrittskarte haben jedoch auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort sowie im Einlassbereich der durchführenden Clubs die Maßgaben der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einzuhalten.

Der/die Käufer*in bzw. Inhaber*in einer Eintrittskarte erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und dem Aufenthalt im Veranstaltungsort zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden ihm/ihr mitgeteilt und sind ab Bekanntgabe zwingend zu beachten. Der/die Käufer*in bzw. Inhaber*in einer Eintrittskarte unterliegt am Veranstaltungsort grundsätzlich den Weisungen des Personals der durchführenden Clubs.

9. Nachtestung

Alle Inhaber*innen einer Eintrittskarte, welche die Veranstaltung besucht haben, müssen sieben Tage nach der ersten Testung, am 13. August 2021, einen zweiten SARS-CoV-2-PCR-Test durchlaufen („Nachtestung“). Dies gilt auch für bereits Geimpfte oder Genesene einer SARS-CoV-2-Erkrankung.

Es ist nur eine einheitliche Möglichkeit hierfür zugelassen:

Die Nachtestung erfolgt durch Think.Health am gleichen Ort und zur gleichen Uhrzeit wie die erste Testung am 6. August 2021. Die Probenentnahme für die Nachtestung erfolgt durch medizinisch geschultes Fachpersonal. Alle Befunde werden ärztlich validiert.

Der Kaufvertrag wird in Höhe von 10 € unter der auflösenden Bedingung der Nachtestung geschlossen; unmittelbar nach erfolgter Nachtestung werden dem/der Inhaber*in einer Eintrittskarte am Ort der Projekt-Teststation 10 € aus dem Kaufpreis in bar erstattet. Sind Käufer*in und Inhaber*in einer Eintrittskarte personenverschieden, erfolgt eine Auszahlung nur, wenn der/die Inhaber*in einer Eintrittskarte bestätigt, von dem/der Käufer*in zum Empfang des Geldes berechtigt worden zu sein.

Im Fall eines positiven SARS-CoV-2-PCR-Testergebnisses gilt Ziffer 8 dieser COVID-19-Bedingungen entsprechend – mit Ausnahme der Erstattung des Kaufpreises. Eine Erstattung des Kaufpreises erfolgt nicht.

10. Wissenschaftliche Begleitung

Das Pilotprojekt wird von externen Expert*innen der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, („Charité Berlin“) begleitet und ausgewertet. Dafür findet im Nachgang der Veranstaltung eine zweimalige Online-Befragung aller Inhaber*innen einer Eintrittskarte statt. Die Links zu den Fragebögen werden am 13. August 2021 und am 27. August 2021 per E-Mail an alle Inhaber*innen einer Eintrittskarte durch die Charité Berlin versandt. Die hierfür erforderlichen Daten (E-Mail-Adresse und Vornamen) werden der Charité Berlin durch TixforGigs übermittelt. Die Befragungen sind expliziter Bestandteil dieses Pilotprojekts und tragen maßgeblich zum Erfolg des Projektes bei.

11. Haftung

Die Veranstaltung ist ein Pilotprojekt. Das bei der Veranstaltung umgesetzte Pilotprojekt soll die Gefahr von Ansteckungen von Inhabern einer Eintrittskarte und Dritten mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Gefahr ist den Käufer*innen und Inhaber*innen einer Eintrittskarte bewusst. Daher ist die Haftung von CC für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines/r Inhaber*in einer Eintrittskarte, die sich trotz Umsetzung des Hygienekonzepts durch eine SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit der Veranstaltung ergeben, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.

12. Ergänzungen und Änderungen

CC ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuld­verhältnissen berechtigt, diese COVID-19-Bedingungen mit einer angemessenen Frist von drei (3) Tagen oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, auch bis unmittelbar vor der Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für die Käufer*innen bzw. Inhaber*innen einer Eintrittskarte zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden den Käufer*innen bzw. Inhaber*innen einer Eintrittskarte bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Käufer*innen bzw. Inhaber*innen einer Eintrittskarte nicht innerhalb der jeweiligen Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich oder per E-Mail widersprochen haben, vorausgesetzt CC hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen.

III. Ergänzende Datenschutzbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Ergänzenden Datenschutzbestimmungen („COVID-19-Datenschutzbestimmungen“) gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch CC im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung, einschließlich des Verkaufs von Eintrittskarten, und ergänzen die Datenschutzbestimmungen von CC, die hier abrufbar sind. Bei Widersprüchen gehen diese COVID-19-Datenschutzbestimmungen vor.

Soweit TixforGigs im Rahmen des separaten Vertrages mit den Käufer*innen über die Vermittlungsleistung (siehe die Allgemeine Geschäftsbedingungen von TixforGigs) Daten verarbeitet, ist TixforGigs für die Datenverarbeitung verantwortlich. Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die hier abrufbar sind.

Über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Durchführung des SARS-CoV-2-PCR-Tests informiert Think.Health in den Datenschutzhinweisen, die hier abrufbar sind.

Die Verarbeitung der von die Charité Berlin im Rahmen der Onlinebefragung erhobenen Gesundheitsdaten erfolgt auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO. Eine separate Einwilligung wird bei Teilnahme an der anonymen Befragung eingeholt. Die Charité Berlin stellt den Inhaber*innen einer Eintrittskarte dort eine separate Datenschutzinformation.

2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

CC verarbeitet im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung, einschließlich des Verkaufs von Eintrittskarten, insbesondere folgende personenbezogenen Daten:

Käufer*innen:

  • Identifikationsdaten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Passwort);
  • Kontaktdaten (z.B. Post- und Lieferanschrift, Telefonnummer).

Inhaber*innen einer Eintrittskarte:

  • Identifikationsdaten: Name, Vorname, Geburtsdatum;
  • Kontaktdaten: Telefon-/Mobilnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift;
  • Daten, die CC von der Think.Health über die Teilnahme an dem SARS-CoV-2-PCR-Test erhalten: Teilnahme, Ergebnis Test vor und nach der Veranstaltung.

3. Wofür werden Ihre Daten verarbeitet (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Verarbeitung der in Ziffer 2 genannten personenbezogenen Daten erfolgt

  • zum Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung der Kaufverträge über Eintrittskarten;
  • zur Ermöglichung der Durchführung des SARS-CoV-2-PCR-Tests durch Think.Health;
  • zur Ausstellung von personalisierten Eintrittskarten über die Internetseite von TixforGigs nach Erhalt des SARS-CoV-2-PCR-Testergebnisses;
  • zur Durchführung der Einlasskontrolle;
  • zur Ermöglichung der Durchführung der Befragung der Inhaber*innen der Eintrittskarten durch die Charité Berlin;
  • im Fall der Teilnahme der Inhaber*innen einer Eintrittskarte an der Nachtestung zur Erstattung des Kaufpreisanteils;
  • zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Beantwortung Ihrer Anfragen (z. B. per E-Mail) im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung betreffend die Veranstaltungen.

Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den COVID-19-Bedingungen entnehmen.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw., soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

4. Keine Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Für den Erwerb der Eintrittskarte muss der/die Käufer*in nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Kaufvertrags über Eintrittskarten erforderlich sind oder zu deren Erhebung CC gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten wird CC in der Regel den Abschluss des Vertrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen.

5. Wer bekommt meine Daten?

Eine Weitergabe der in Ziffer 2 genannten personenbezogenen Daten erfolgt in den nachfolgend genannten Fällen, an die dort genannten Empfänger*innen und in dem dort genannten Umfang.

  1. Innerhalb der Organisation von CC

Innerhalb der Organisation von CC erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen.

  • Think.Health

Da das Ausstellen des personalisierten Tickets zwingend an die Durchführung eines SARS-CoV-2-PCR-Tests durch Think.Health gebunden ist, gibt CC (unter Einschaltung von TixforGigs) folgende Daten an die Think.Health weiter: Vorname, Nachname, Geburtsdatum. Die Weitergabe erfolgt zur Durchführung des Kaufvertrages über Eintrittskarten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Wenn der/die Inhaber*in einer Eintrittskarte bei einer Projekt-Teststation der Think.Health einen SARS-CoV-2-PCR-Test durchläuft, geschieht dies auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem/der Inhaber*in einer Eintrittskarte und der Think.Health. CC ist nicht Partei dieser Vereinbarung und auch nicht datenschutzrechtlich Verantwortlicher hinsichtlich der von der Projekt-Teststation erhobenen Daten. Die datenschutzrechtliche Verantwortung hinsichtlich der Verarbeitung von Daten zur Durchführung des SARS-CoV-2-PCR-Tests liegt bei der Think.Health. Die Datenschutzhinweise von Think.Health können hier eingesehen werden.

Ist das Ergebnis des PCR-Tests der Inhaber*innen einer Eintrittskarte positiv, ist die Think.Health gesetzlich zur Meldung des Testergebnisses an das Gesundheitsamt verpflichtet. CC teilt  Think.Health in diesem Fall auch folgende Daten mit: Telefon-/Mobilnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift. Die Weitergabe erfolgt zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

  • Clubs

Zur Durchführung der Einlasskontrolle bei der Veranstaltung gibt CC (unter Einschaltung von TixforGigs) folgende Daten der Inhaber*innen einer Eintrittskarte an die durchführenden Clubs weiter: Vorname, Nachname. Aus der Tatsache der Übermittlung ergibt sich für die durchführenden Clubs außerdem, dass der PCR-Test der Inhaber*innen einer Eintrittskarte negativ war. Die Weitergabe erfolgt zur Durchführung des Kaufvertrages über Eintrittskarten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und, soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, auf der Grundlage ihrer Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

  • Charité Berlin

Zur Durchführung der Befragung der am 6. August 2021 durch Think.Health negativ getesteten Inhaber*innen einer Eintrittskarte gibt CC (unter Einschaltung von TixforGigs) folgende Daten an die Charité Berlin weiter: Vorname und E-Mail-Adresse. Aus der Tatsache der Übermittlung ergibt sich für die Charité Berlin außerdem, dass der PCR-Test der Inhaber*innen von Eintrittskarten negativ war. Die Weitergabe erfolgt zur Durchführung des Kaufvertrages über Eintrittskarten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und, soweit Gesundheitsdaten verarbeitet werden, auf der Grundlage ihrer Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

Die Charité Berlin verarbeitet die Daten zum Zweck der wissenschaftlichen Begleitung. Die E-Mailadressen werden genutzt, um die am 6. August 2021 durch Think.Health negativ getesteten Inhaber*innen einer Eintrittskarte anzuschreiben und um Teilnahme an einer anonymen Online-Befragung zu bitten. Die E-Mailadressen werden nach der 2. Befragung gelöscht. Die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten aus der Onlinebefragung wird separat eingeholt.

Die Onlinebefragung erfolgt über REDCap, eine Webapplikation zur Erstellung und Verwaltung von Online-Umfragen und Datenerfassungsbögen, insbesondere für medizinische Forschungsprojekte, anonym, das heißt, die Charité Berlin kann die Datensätze nicht den am 6. August 2021 durch Think.Health negativ getesteten Inhaber*innen einer Eintrittskarte zuordnen. Die Daten verbleiben in der Charité und werden wissenschaftlich ausgewertet. Die am 6. August 2021 durch Think.Health negativ getesteten Inhaber*innen einer Eintrittskarte werden in der Befragung zu gesundheitsbezogenen Ereignissen, Ergebnisse früherer COVID-19-Test, Krankheitssymptome etc. befragt. Diese Daten unterliegen besonderen Schutzmaßnahmen nach Art 9 DSGVO. Eine ausführliche Teilnehmerinformation und Einwilligungserklärung erhalten die am 6. August 2021 durch Think.Health negativ getesteten Inhaber*innen einer Eintrittskarte, wenn Sie den Link zur Befragung aktiviert haben.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Leitung der Befragung:

Prof. Dr. med. Christof von Kalle,

Direktor des Klinischen Studienzentrums, über Charité – Universitätsmedizin Berlin

Charitéplatz 1

10117 Berlin

Telefon: 030/450-543110

E-Mail: christof.kalle@charite.de

Die Übermittelten E-Mailadressen werden entsprechend der Anforderungen der DS-GVO sicher aufbewahrt und nach der 2. Befragung vernichtet. Ihre E-Mailadressen werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Befragung erfolgt freiwillig.

  • Sonstige Empfänger

Ferner kann CC personenbezogene Daten an folgende Kategorien von Empfängern weitergeben, wenn dies zur Erfüllung des zwischen den Käufer*innen bzw. Inhaber*innen einer Eintrittskarte und CC bestehenden Vertragsverhältnisses bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) erforderlich ist oder zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO):

  • den Online-Ticketanbieter TixforGigs
    • IT-Dienstleister,
    • Zahlungsdienstleister,
    • Kreditinstitute für den Einzug eines Entgeltes

Soweit die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist, etwa bei der Nutzung von IT-Dienstleistungen, besteht das berechtigte Interesse von CC darin, Funktionen auszulagern.

Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe oder Übermittlung der personenbezogenen Daten, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO) oder der Betroffene eingewilligt hat (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).

Die Weitergabe der Daten an andere Dritte oder auch die Nutzung der Daten zu anderen als den hier genannten Zwecken ist keinem der Beteiligten gestattet.

6. Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation?

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nicht statt.

7. Datenlöschung und Speicherdauer

  1. Personenbezogene Daten der Käufer*innen

Soweit erforderlich, verarbeitet und speichert CC die personenbezogene Daten jedenfalls für die Dauer der Vertragsbeziehung zwischen CC und dem/der Käufer*in, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst. Bei Vertragsbeziehungen, aber auch bei sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen, richtet sich die Speicherdauer darüber hinaus auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.

Außerdem unterliegt CC verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen 6 Jahre für Korrespondenz im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss und 10 Jahre für Buchungsbelege (§§ 238, 257 Abs. 1 und 4 HGB, § 147 Abs. 1 und 3 AO).

  • Personenbezogene Daten der Inhaber*innen von Eintrittskarten

Die personenbezogenen Daten der Inhaber*innen einer Eintrittskarte werden spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung automatisch gelöscht.

8. Keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung des Kaufvertrages über Eintrittskarten nutzt CC keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO.

9. Abrufbarkeit der COVID-19-Datenschutzbestimmungen

Diese COVID-19-Datenschutzbestimmungen können als PDF angezeigt, abgespeichert und ausgedruckt werden.

IV. Einwilligung zur Weitergabe personenbezogener Daten

Einwilligung zur Weitergabe der Daten an den Laborbetreiber und Rückübermittlung der Befunde

Zum Schutz der Veranstaltung werden alle teilnehmenden Besucher und Mitarbeiter mittels PCR-Diagnostik auf eine SARS-CoV-2 Infektion untersucht. Die damit verbundene Probenentnahme sowie Labordiagnostik wird von Ärzten und medizinisch geschultem Personal der Think.Health Hygiene Solutions GmbH („THHyS“) durchgeführt.

THHyS ist ein Unternehmen, das nicht-ärztliche und ärztliche Leistungen sowie Leistungen der Präventionsmedizin durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte erbringt. Zur Kommunikation mit Ärzten im Zusammenhang mit der Durchführung von PCR-Tests und zur Bereitstellung der Testergebnisse nutzt THHyS (und die für THHyS tätigen Ärzte) ein cloudbasiertes System, d.h. die Verarbeitung der Patientendaten erfolgt auf Systemen des IT-Dienstleisters Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg („IT-Dienstleister“) bzw. dessen verbundene Unternehmen. THHyS hat mit dem IT-Dienstleister einen den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechenden Auftragsverarbeitervertrag geschlossen. Danach darf er (und dürfen eventuelle Unterauftragsverarbeiter) Patientendaten nur auf Weisung von THHyS verarbeiten und THHyS hat den IT-Dienstleister angewiesen bzw. wird ihn anweisen, die Patientendaten ausschließlich zu verarbeiten, soweit dies im Zusammenhang mit der Testung und der Bereitstellung der Ergebnisse erforderlich ist. Die von THHyS und dem IT-Dienstleister zur Entgegennahme der Daten und Bereitstellung der Testergebnisse eingesetzten IT-Systeme erfüllen hohe Anforderungen an die Datensicherheit. Da für Gesundheitsdaten teilweise noch höhere technische und rechtliche Standards angewandt werden, benötigt der Veranstalter Ihre Einwilligung in die Weitergabe Ihrer Daten und Proben an THHyS zur Durchführung der Testung und Bereitstellung der Testergebnisse (Schweigepflichtsentbindung). Informationen zur Verarbeitung von Patientendaten durch THHyS finden sich in den beigefügten Datenschutzhinweisen von THHyS.

Ich habe das Vorstehende gelesen und verstanden und willige ein, dass der Veranstalter (Clubcommission Berlin Verband der Berliner Club-, Party- und Kulturereignisveranstalter e.V., Brückenstraße 1, 10179 Berlin) meine persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift) an THHyS zum Zweck der medizinischen PCR-Testung übermitteln darf. Ich entbinde die Ärzte von THHyS wie folgt von ihrer Schweigepflicht: Er/sie ist/sind zur Nutzung meiner Daten und Proben zur Durchführung eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 und Bereitstellung der Testergebnisse unter Nutzung der Systeme des oben genannten IT-Dienstleisters berechtigt. Ebenso willige ich ein, dass die Ärzte von THHyS meine Befundergebnisse an den Veranstalter übermitteln. Die beigefügten Datenschutzhinweise der THHyS habe ich zur Kenntnis genommen.

THHyS ist es untersagt, personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zur rechtmäßigen Erfüllung von Aufträgen nach dieser Vereinbarung und/oder einem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen, zu übermitteln, bekannt zu geben oder auf sonstige Weise Unbefugten zugänglich zu machen.

Einwilligung zur Weitergabe der Daten (Vorname, E-Mailadresse, negatives Testergebnis) an die Charité Universitätsmedizin Berlin

Ich willige ein, dass der Veranstalter (Clubcommission Berlin Verband der Berliner Club-, Party- und Kulturereignisveranstalter e.V., Brückenstraße 1, 10179 Berlin) meine persönlichen Daten (Vorname, E-Mailadresse, negatives Testergebnis) an die Charité Universitätsmedizin Berlin (nachfolgend „Charité“) zum Zweck der wissenschaftlichen Begleitung übermitteln darf. Die Charité wird mich zu diesem Zweck an den Terminen 13.08.2021 und 27.08.2021 per E-Mail anschreiben und ich kann freiwillig an einer anonymen Onlinebefragung teilnehmen. Ich werde über den bereitgestellten Link zur Onlinebefragung geleitet und erhalte dort eine separate Information und Einwilligung zur anonymen wissenschaftlichen Begleitung. Ich kann an der Veranstaltungsreihe „Clubculture Reboot“ nicht teilnehmen, wenn ich meine Einwilligung in die Weitergabe der Daten an die Charité nicht erteile. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Veranstalter widerrufen, z. B. per E-Mail an info@clubcommission.de. Weitere Informationen erhalte ich in den Datenschutzhinweisen des Veranstalters unter https://www.clubcommission.de/agbs-fuer-clubculture-reboot/.


Clubculture Reboot Pilotveranstaltung: FAQs und AGBs

Unsere AGBs findest Du hier

Warum wird das Pilotprojekt durchgeführt?
Die Pilotveranstaltung „Clubculture Reboot“ im Rahmen der von der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa initiierten Aktion „Perspektive Kultur: Berliner Pilotprojekt Testing“ soll unter Begleitung von Wissenschaftler:innen der Charité aufzeigen, ob und wie Tanzveranstaltungen in Clubs auch unter pandemischen Bedingungen in Zukunft sicher möglich sein können.

Wann genau findet das Pilotprojekt statt?
Freitag, 06.08., 22 Uhr bis Sonntag, 08.08., 12 Uhr

Wer darf an der Veranstaltung teilnehmen?
Es können nur Personen ab 18 Jahren an der Pilotveranstaltung teilnehmen, die sowohl am 06.08. und 13.08. an einer der drei offiziellen Teststationen (siehe unten) einen PCR-Test durchführen. Die Tests sind verpflichtend und ein wichtiger Bestandteil des Gesamtprojekts. Daher können die Eintrittskarten nur von Personen erstanden werden, die beide Testtermine wahrnehmen können. Zusätzlich verpflichten sich die Teilnehmer:innen im Nachgang an die Veranstaltung an einer Online-Befragung durch die Charité teilzunehmen.

Wie und wo erhalte ich Eintrittskarten?

  • Eintrittskarten werden über die teilnehmenden Clubs in Vorverkauf zur Verfügung gestellt.
  • Mit dem Kaufvorgang bucht der/die Käufer:in für sich (und ggf. weitere Personen) einen Zeitslot für die PCR-Testung am 06.08. an einem der drei offiziellen Teststationen (siehe unten).
  • Nach abgeschlossener Buchung erhalten alle Personen, die bei der Buchung angegeben wurden, eine Email mit einem Link zum Abschluss der Personalisierung.
  • Nach abgeschlossener Personalisierung können sich alle Ticketinhaber:innen das persönliche Test-Ticket downloaden und ggf. drucken. Dieses Test-Ticket berechtigt Personen zum verpflichteten, kostenfreien PCR-Test an einem der drei offiziellen Teststationen (siehe unten). Das Test-Ticket ist an der Teststelle vorzuzeigen.
  • Ist das Testergebnis negativ, erhalten der/die getesteten Personen eine weitere Mail, mit der freigeschalteten Eintrittskarte.

Sind die Eintrittskarten personalisiert?
Ja. Die Personalisierung lässt sich bis zum 05.08.2021, 12 Uhr über die Online-Plattform der Vorverkaufsstelle ändern. Danach ist eine Änderung leider nicht mehr möglich.

Welche Clubs nehmen daran teil und welches Programm bieten sie?
– Fr., 06.08.2021, ab 22 Uhr im Metropol: “Propaganda “Safe Place” mit Gloria Viagra, Stella Destroy, Jordan Snapper, Einlass: Nikita
– Fr., 06.08.2021, ab 22 Uhr im Festsaal Kreuzberg: “Freak de l’Afrique Club Night” mit Young Gambinos + DJ Nomi + Wallizz + Ukai + Christon + Gasttänzer/innen
– Fr., 06.08.2021, ab 22 Uhr im Crack Bellmer: “Future Fun” mit Cleymoore (Rings of Neptune / Pluie/Noir), Julie Marghilano (Sol Asylum), Marie Midori (Femme Bass Mafia / Quality Time), Naomi Dasmoe
– Sa., 07.08.2021 ab 23 Uhr im Kitkat: “CarneBall Bizarre” mit Clark Kent, Der Puk, Ben Remus, Don Tom
– Fr., 06.08.2021 ab 0.00 & Sa, 07.08.2021 ab 0.00 (bis Sonntag 12 Uhr) im Salon zur Wilden Renate: “Renate – Oben Unten Testerei” mit False Witness, S Ruston, Gigi FM, Morphena, Michal Zietara, Yanling, Sebastian Voigt, Magna Pia, Jamaica Suk, fka.m4a, Johannes Albert
– Sa., 07.08.2021 ab 22 Uhr im SO36: “Dancing with Tears in your Eyes – Xberg finest 80ies Party” mit ED Raider (Däääncing Berlin) und Naked Zombi (Däääncing Berlin)

Welche Voraussetzungen gibt es, um an der Veranstaltung teilzunehmen?
Um an einer Veranstaltung teilzunehmen ist eine gültige, personalisierte Eintrittskarte vorzuzeigen, die ein negatives personalisiertes PCR-Testergebnis voraussetzt. Die PCR-Testung erfolgt an drei mobilen Teststationen (siehe unten). Diese werden eigens für das Event aufgebaut und Freitag, 06.8.2021 von 14 bis 20 Uhr betrieben.

Zudem ist eine Nachtestung am 13.08.2021 zwingender Bestandteil des Testevents, an dem alle Besucher:innen und das Personal teilnehmen müssen.

Eintrittskarten können nur im Vorverkauf erworben werden. Diese werden erst nach erfolgreicher Negativ-Testung durch die Teststationen freigeschaltet.

Wo und wann können Besucher:innen die PCR-Tests machen?
Für den PCR-Test wird ein regulärer Nasen-/Rachenabstrich zur Sars-CoV-2 Testung durchgeführt. Dieser wird an drei Standorten (Kitkat, Festsaal Kreuzberg, SO36) am Freitag,06.08. zwischen 14 und 20 Uhr angeboten. Ort und Zeit wird beim Kauf der Eintrittskarte festgelegt.
Die Ergebnisse der Tests werden digital an die Vorverkaufsstelle kommuniziert und so die Eintrittskarte aktiviert (siehe oben). Die Ergebnisse werden noch am Freitagabend vorliegen (zwischen 17 und 23.30 Uhr – abhängig von der Zeit des Abstriches). Die Nachtests finden eine Woche später, am 13.08., für die Teilnehmer:innen an der gleichen Teststation (gleicher Zeitslot wie beim ersten Abstrich) statt.

Wer muss sich testen lassen?

Das Pilotprojekt unterscheidet nicht zwischen geimpften und ungeimpften oder genesenen Teilnehmenden – alle müssen die einheitliche PCR-Teststrategie durchlaufen.

Was kostet die Teilnahme am Event?
Die Eintrittskarte kostet 15 Euro zzgl. Vorverkaufsgebühr und einer 10-Euro Kaution, die bei der Nachtestung am 13.08.2021 in bar erstattet wird. Die PCR-Tests sind für Teilnehmende und Team kostenfrei und werden im Rahmen des Pilotprojekts durch Projektmittel finanziert. Durch sogenanntes “Pool-Testing” sind die Projektkosten für PCR-Tests deutlich geringer als derzeitige Marktpreise für Einzel-PCR-Tests.

Gibt es in Zukunft keine Clubveranstaltungen mehr ohne PCR-Tests?
Im Rahmen der Pilotveranstaltung müssen auch Geimpfte und Genesene ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen. Dies bedeutet aber nicht, dass solche Tests bei einer Wiedereröffnung von Clubs für Geimpfte und Genesene verpflichtend sein müssen. Entscheidend sind hier die dann geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Mit welchen Dokumenten erhält man Zugang zu den Clubs?
Der Zugang zur Veranstaltung ist nur durch Vorlage von zwei Dokumenten in Kombination möglich: 1. Die personalisierte Eintrittskarte (wird freigeschaltet, sobald das im Rahmen des Pilotprojekts generierte negative SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis vorliegt) 2. Personalausweis/ Reisepass mit Lichtbild.

Welchen Erkenntnisgewinn erhofft man sich und wer setzt das Projekt um?
Da in Clubinnenräumen die Abstandswahrung zwischen Menschen sowie eine Maskenpflicht nicht umsetzbar sind, ist die Generierung einer „temporären SARS-CoV-2-freien Kohorte“ ein wichtiges Modell, welches im Rahmen der 48h-Testveranstaltung wissenschaftlich begleitet wird.
Ziel ist es im Falle von hohen Inzidenzen jenseits von Antigentests einen Weg zu finden, Clubkultur indoor zu ermöglichen – ohne Abstand, ohne Masken.

– Durch die vorgeschlagene Prozedur wird eine „temporäre SARS-CoV-2-freie Kohorte“ geschaffen, d.h. etwaige SARS-CoV-2 Träger:innen werden vor dem Ereignis identifiziert und herausgefiltert und es treten während der Veranstaltung keine Infektionen auf.

– Etwaige positive SARS-CoV-2 Fälle, die bei den Besucher:innen nach dem Ereignis auftreten, können nachverfolgt und eingegrenzt werden bzgl. des Zeitpunktes (und Ortes) der Infektion (inkl. dem unwahrscheinlichen Auftreten einer Infektion während des Ereignisses).

– Im Erfolgsfall – keine Infektion während der Veranstaltung – kann konkludiert werden, dass ähnliche Ereignisse unter vergleichbaren Vorgaben auch künftig durchgeführt werden können.

I. Wissenschaftliche Begleitung: Prof. Dr. Frank Heppner (Charité), PD Dr. Florian Kurth (Charité), Prof. Dr. Roland Eils (Charité & BIH), Prof. Dr. Christof von Kalle (Charité & BIH)
II. Logistisch-prozessurale Durchführung & technische Umsetzung: Pamela Schobeß (Vorsitzende der Clubcommission Berlin), Lutz Leichsenring (Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand Clubcommission Berlin) Dr. Florian Kainzinger (Geschäftsführer Think.Health Hygiene Solutions)

Wir sind widerständig, halten zusammen, gehen neue Wege

Um das besondere Engagement der Berliner Clubkultur während der Pandemie und für die Clubkultur von morgen zu würdigen, werden im Rahmen des TAGES DER CLUBKULTUR erneut 40 Clubs und Kollektive mit jeweils 10.000 € ausgezeichnet. Bewerbungen sind zwischen dem 1. und 15. August möglich. Die Preisverleihung wird am 15. September stattfinden. Zum TAG DER CLUBKULTUR am 3. Oktober zeigt sich die Berliner Szene erneut in der gesamten Stadt.

Der TAG DER CLUBKULTUR wurde 2020 auf Initiative der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie dem Musicboard von der Clubcommission ins Leben gerufen und wird auch in diesem Jahr die Vielfalt der Berliner Clubkultur und das besondere Engagement der Szene würdigen. Ein damit verbundener Preis wird insgesamt 40 Clubs und Kollektive der Stadt mit je 10.000 Euro auszeichnen. Dieser bietet den Bewerber:innen Gelegenheit, ihren Beitrag zur Berliner Clubkultur während des vergangenen Jahres zu reflektieren und die Clubkultur von morgen mitzugestalten. Die Einreichung ist im Zeitraum vom 1. bis zum 15. August online möglich. Mit dem TAG DER CLUBKULTUR am 3. Oktober findet erneut ein Showcase-Festival statt, bei dem sich die Berliner Clubkultur in ihrem Facettenreichtum an zahlreichen Orten mit eigenen Veranstaltungen in der Stadt präsentiert.

Auf den Preis im Rahmen des TAGES DER CLUBKULTUR können sich alle Berliner Clubs und Kollektive bewerben. Im Vordergrund der diesjährigen Auszeichnung stehen zwei Themenschwerpunkte: Überbrückung der Pandemie und Visionen für die Zukunft der Berliner Clubkultur.

Übergeordnete Kriterien werden auch in diesem Jahr werden in die Bewertung der Einreichungen einfließen. Hierzu zählen unter anderem das künstlerische und programmatische Profil, die Bedeutung des Clubs oder Kollektivs für die Berliner Clubkultur, Awareness, Diversität und Antidiskriminierung, ökologische Nachhaltigkeit, Nachwuchsförderung, Beitrag zum internationalen Dialog sowie Solidarität mit Mitarbeitenden und anderen kulturellen Akteur:innen.

Über die im Rahmen des TAGES DER CLUBKULTUR verliehenen Preise entscheidet ein unabhängiges fünfköpfiges Kuratorium, das die Vielfalt der Berliner Clubszene repräsentiert. Das Kuratorium besteht in diesem Jahr aus DJ Gigola, Lewamm “Lu” Ghebremariam, Pansy, Volkan Ağar und Whitney Wei.

Weitere Informationen sowie der vollständige Ausschreibungstext und die Teilnahmebedingungen unter: www.tagderclubkultur.berlin

Termine

01. August: Beginn der Bewerbungsphase

15. August: Ende der Bewerbungsphase

15. September: Preisverleihung

03. Oktober: TAG DER CLUBKULTUR

Der TAG DER CLUBKULTUR ist ein Projekt des Clubcommission Berlin e.V. und wird gefördert aus Mitteln der Senatsverwaltung für Kultur und Europa sowie der Musicboard Berlin GmbH.

Neue Clubconsult Webseite gelauncht

Die Berliner Club- und Veranstalter*innenberatung / ClubConsult ist ab sofort auch über eine eigene Webseite erreichbar.

Unter: clubconsult.de

Bekommt ihr einen Überblick über unsere Arbeit und unser Netzwerk aus Kooperationspartner*innen, Fachexpert*innen, Netzwerkpartner*innen und Assoziierten zu unterschiedlichen branchenspezifischen Themen.

Wir bearbeiten eure Anfragen jederzeit gern per Email, machen mit euch persönliche Beratungstermine mit uns und/oder Fachexpert*innen oder kommen auch gerne zu euch, um uns bei Bedarf auch vor Ort ein Bild zu machen.

Schaut gerne mal bei uns vorbei!